1. Erkennen und Bewerten des Vorfalls
- Erkennen des Datenverlusts: Sobald Sie einen Datenverlust feststellen, müssen Sie umgehend Maßnahmen ergreifen, um den Vorfall einzudämmen und zu bewerten.
- Bewertung des Risikos: Bestimmen Sie, ob der Verlust ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt.
2. Sofortige Benachrichtigung der Geschäftsleitung und des Datenschutzbeauftragten
- Informieren Sie die Geschäftsleitung und den Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens über den Vorfall.
- Der Datenschutzbeauftragte spielt eine zentrale Rolle bei der Koordination der nächsten Schritte.
3. Meldung an die Datenschutzbehörde
- Frist: Die Meldung muss innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme des Vorfalls erfolgen.
- Zuständige Behörde: Die Meldung erfolgt in der Regel an die Landesdatenschutzbehörde des Bundeslandes, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. In Deutschland gibt es 16 Landesdatenschutzbehörden, eine für jedes Bundesland.
- Meldung über das Online-Portal: Viele Datenschutzbehörden bieten Online-Portale für die Meldung von Datenschutzverstößen an. Überprüfen Sie die Website der jeweiligen Landesbehörde, um das entsprechende Formular zu finden.
4. Inhalt der Meldung
Gemäß Artikel 33 der DSGVO müssen folgende Informationen in der Meldung enthalten sein:
- Beschreibung des Vorfalls: Eine detaillierte Schilderung, wie es zu dem Vorfall kam.
- Art der betroffenen Daten: Welche Arten von personenbezogenen Daten betroffen sind (z. B. Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, Finanzdaten).
- Anzahl der betroffenen Personen: Wie viele Personen von dem Datenverlust betroffen sind.
- Mögliche Folgen: Eine Einschätzung der möglichen Folgen für die betroffenen Personen.
- Ergriffene Maßnahmen: Welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden oder noch geplant sind, um den Vorfall zu bewältigen und künftige Vorfälle zu verhindern.
- Kontaktinformationen: Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer anderen Ansprechperson.
5. Benachrichtigung der betroffenen Personen
- Wann benachrichtigen: Wenn der Datenverlust ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt, müssen diese unverzüglich benachrichtigt werden.
- Inhalt der Benachrichtigung: Die Benachrichtigung sollte klar und verständlich sein und folgende Informationen enthalten:
- Eine Beschreibung des Vorfalls
- Art der betroffenen Daten
- Mögliche Folgen
- Ergriffene und geplante Maßnahmen
- Kontaktinformationen für weitere Fragen
Mustervorlagen und Formulare
Die meisten Datenschutzbehörden bieten Formulare oder Mustervorlagen für die Meldung eines Datenschutzvorfalls an. Hier sind einige Links zu den entsprechenden Behörden und Formularen:
- Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA): Link
- Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI): Link
Wichtige Hinweise
- Stellen Sie sicher, dass alle Informationen genau und vollständig sind.
- Halten Sie regelmäßigen Kontakt mit der zuständigen Datenschutzbehörde und folgen Sie deren Anweisungen.